Leichte und Einfache Sprache in der Behörde
29.06.2026, 09:00 – 15:45 Uhr
Programm/Ablauf
Behörden und andere Unternehmen müssen viele Informationen weitergeben – an Bürgerinnen und Bürger mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Nicht alle verstehen schwere Sprache, Fachwörter oder lange Sätze. Dazu kommt: Viele Behörden sind verpflichtet, die BITV 2.0 einzuhalten. Diese Verordnung fordert, dass Informationen barrierefrei sind – also auch sprachlich verständlich.
In dieser Fortbildung lernen Sie:
- wie Sie Briefe, Bescheide, Aushänge und Internet-Texte verständlich schreiben,
- wie Sie Ihre Texte optisch klar gestalten und für die Zielgruppe hilfreich bebildern,
- wie Sie Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern klar und freundlich führen,
- was Leichte Sprache und Einfache Sprache unterscheidet,
- wie Sie mit kleinen Schritten große Wirkung erzielen – für mehr Verständlichkeit im Alltag,
- wie Künstliche Intelligenz Sie unterstützen kann, Texte zu vereinfachen.
In kleinen Gruppen überarbeiten Sie eigene Texte aus Ihrem Arbeitsalltag.
Sie üben, verständlich zu formulieren – schriftlich und mündlich.
Inhalte:
- Basisinformationen zur sprachlichen Vereinfachung von Texten
(Ziele, Zielgruppen, Unterschiede im Sprachniveau, Regeln) - Schritte der Textvereinfachung – von der Vorbereitung bis zur Prüfung
- Textgestaltung und Bebilderung
- Künstliche Intelligenz als Werkzeug bei der Textvereinfachung
- Übungen anhand von Übungs- und eigenen Texten
- Leicht verständliches Sprechen: Übung in Kleingruppen
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Ämtern und Behörden wie Jobcenter, Gesundheitsamt, Schulamt, WTG-Behörde und andere, sowie Mitarbeitende von Unternehmen mit Kundenkontakten wie zum Beispiel Banken, Krankenkassen und andere
Voraussetzungen:
keine
Referentin:
Kerstin Göhner (zertifizierte Übersetzerin nach dem Netzwerk Leichte Sprache)
Anmeldung
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